Ihr Schornsteinfeger informiert
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchHwG) werden ab dem 28.11.2008 die gesetzlichen Grundlagen für Schornsteinfegerarbeiten neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen hiermit kurz vorstellen:
- Als Grundstückseigentümer werden sie zukünftig besonders in die Pflicht genommen, in dem Sie die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- u. Messtätigkeiten auferlegt bekommen.
- Ab sofort dürfen zunächst Schornsteinfeger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland reine Kehrarbeiten anbieten und frei kalkulieren.
- Das heißt, Sie könnten ihre Schornsteine durch einen zugelassenen Ausländer reinigen lassen.
- Ab dem 1.1.2013 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, auch unter inländischen Schornsteinfegerbetrieben auszuwählen, also ein Wettbewerb bei Kehr- und Messtätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk.
- Die heutigen Bezirksschornsteinfegermeister heißen dann bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger und sind für die Überwachung der Eigentümerpflichten in ihrem Kehrbezirk verantwortlich und führen darüber Buch.
- Da zu befürchten ist, dass durch diesen Wettbewerb die Feuersicherheit leiden könnte, wird die Feuerstättenschau ( Prüfung der Feuerungsanlagen auf Betriebs- u. Brandsicherheit ) von derzeit alle 5 Jahre auf 2 x in 7 Jahren ( Bestellungszeitraum der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ) verkürzt.
- Diese Feuerstättenschauen, die baurechtlichen Prüfungen und die Überwachung der Eigentümerpflichten sind dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
- Ich hoffe allerdings, dass wir auch im Wettbewerb weiterhin umfassend für Sie tätig sein dürfen und möchten Ihnen schon heute anbieten, nicht nur gesetzlich vorgegebenen Arbeiten fachgerecht auszuführen und Sie bei der Fristenüberwachung zu entlasten, sondern wir möchten auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Beheizung, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister
Zuletzt geändert am 05.01.2011
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