Das Monopol für Feuersicherheit, Umweltschutz und Energieeinsparung hat nicht das Schornsteinfeger-Handwerk, sondern der Staat.
Diese hoheitlichen Aufgaben hat der Staat auf private, in der Wirtschaft qualifizierte Handwerksbetriebe übertragen.
Das ist die Form der Entbürokratisierung, die von der Politik gefordert und gewollt ist.

Die Aufgaben des Schornsteinfegers:
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen., Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch den Bezirks-Schornsteinfegermeister gereinigt und /oder überprüft werden müssen.


Die Aufgaben: Kehren / Überprüfen / Beraten
Diese Arbeiten werden:
-flächendeckend durchgeführt
-sind neutral in der Beratung
-überschaubar in den Kosten
-und durch den Staat leicht zu kontrollieren
Die Arbeiten werden durch qualifizierte Fachkräfte ausgeführt.
Dabei geht es um den Schutz des Verbrauchers! Und deshalb steht Verbraucherschutz im Mittelpunkt.
Durch Kehren und Überprüfen der Schornsteine und Abgasanlagen werden Brandgefahren abgewehrt und auf ein Minimum begrenzt.
Durch Prüfen und Messen werden Vergiftungen z.B. durch CO ( Kohlenmonoxid ) verhindert.
Außerdem werden durch die Messungen nach dem gültigen Bundes-Immissionsschutzgesetz
fossile Brennstoffe eingespart und unnötiger Schadstoffausstoß verhindert.

Ein paar Zahlen!
Im Jahr 2001 wurden
- 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt.
- Bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentation nachgewiesen und abgestellt wurde.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch die Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug fast:
-  102.000.000 Liter Heizöl
und
-   59.000.000 Kubikmeter Erdgas.

Dadurch wurden:
-  377.000 Tonnen Kohlendioxid
-  307 Tonnen Stickoxide
und
-  303 Tonnen Schwefeldioxid
weniger produziert.

Rechtsgrundlagen

Zuletzt geändert am 05.01.2011

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